AGB

AUFTRAGSARBEITEN

 

1. VERTRAGSABSCHLUSS
Mit der Auftragsvergabe gelten die AGB als vereinbart. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin ist mit Überweisung bzw. Erhalt des Anzahlungsbetrages geschlossen.

2. URHEBER-/NUTZUNGSRECHT
2.1 Der Käufer erwirbt nach vollständiger Entrichtung des in der schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Kaufpreises das Eigentum an dem in Auftrag gegebenen Werk.
2.2 Das urheberrechtliche Nutzungsrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin . Kopien der Werke und deren Grundlagen können von der Auftragnehmerin zu Werbezwecken in eigener Sache verwendet werden. Ausnahmeregelungen müssen mit der Auftragnehmerin vor Vertragsabschluss vereinbart werden. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.
2.3 Der Auftraggeber ist zu einer nichtgewerblichen Veröffentlichung des Werkes bei sichtbarer Benennung des Namens der Urheberin berechtigt.

3. VERGÜTUNG
3.1 Die Auftragsvergabe schließt eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Kaufpreises ein.
3.2 Die Zahlung des Restbetrages erfolgt nach Ansicht des Werkes durch den Auftraggeber (üblicherweise in digitaler Form) ohne Abzug vor Versand bzw. Übergabe des Werkes.
3.3 Bei begründeter Nichtabnahme des Werkes (siehe Pkt. 4 Beanstandungen/Reklamationen) muss der Restbetrag vom Auftraggeber nicht entrichtet werden. Die bereits geleistete Anzahlung wird als Aufwandsentschädigung einbehalten.

4. BEANSTANDUNGEN / REKLAMATIONEN
4.1 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit einer Vorabnahme (Ansicht des Werkes nach Fertigstellung - meist digitalisiert). Sollte das Werk gravierende Mängel aufweisen, die über die dem Auftrag angemessene künstlerische Gestaltungsfreiheit hinausgehen und sich qualitativ erheblich von den Beispielarbeiten unterscheiden, so sind diese Beanstandungen innerhalb von 7 Tagen nach Ansichtstermin bei der Auftragnehmerin schriftlich einzureichen
4.2 Sollte das Werk nach der Zusendung bzw. Übergabe gravierende, bei der Vorabnahme nicht erkennbare und von der Auftragnehmerin verschuldete Mängel aufweisen, sind diese Mängel innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form zu reklamieren. Nach Ablauf der 14 tägigen Frist gilt das Werk als vertragsmäßig und mägelfrei abgenommen.

5. HAFTUNG
5.1 Für Beschädigungen oder Verlust von Werken oder Vorlagen auf dem Postweg ist die Auftragnehmerin nicht haftbar zu machen.
5.2 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden die sie selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt.

6. EINHALTUNG DES FERTIGSTELLUNGS- UND LIEFERTERMINS
6.1 Die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins setzt einen unverzüglichen Vertragsabschluss (Erhalt des Anzahlungsbetrages) voraus.
6.2 Das Werk gilt mit der Ansichtsmöglichkeit (meist digitalisiert) des Endproduktes als fertiggestellt. Nachträgliche Änderungswünsche unterliegen nicht der ursprünglichen Terminvereinbarung und müssen neu terminiert und je nach Aufwand finanziell berechnet werden.
6.3 Der Liefertermin ist abhängig von dem Zeitpunkt des Zahlungseinganges und der Versanddauer. Die Auftragnehmerin verpplichtet sich, das Werk unverzüglich nach Zahlungseingang auf den vereinbarten Postweg zu geben.

7. VORLAGEN
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8. SCHLUSSBESTIMMUNG
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.